AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rollladenservice Müller

Stand: August 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

Rollladenservice Müller
Inhaber: Stefan Müller
Rotdornweg 8a
91126 Schwabach
Deutschland

Telefon: +49 911 99 64 126
E-Mail: info@rollladenservice-mueller.de

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –

und seinen Kunden über Reparatur-, Wartungs-, Montage-, Aufmaß-, Beratungs-, Liefer- und sonstige handwerkliche Leistungen.

Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine Kundengruppe gelten.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.

Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.


2. Vertragsschluss und Online-Terminbuchung

Anfragen per Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder Online-Terminbuchungssystem stellen zunächst eine Anfrage bzw. ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages dar, soweit im jeweiligen Buchungsprozess nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag oder Termin durch Rollladenservice Müller bestätigt wird oder mit der Ausführung der vereinbarten Leistung begonnen wird.

Eine rein automatisierte Eingangsbestätigung stellt nur dann bereits eine Annahme dar, wenn dies ausdrücklich aus der Bestätigung hervorgeht.

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag, Angebot, der Auftragsbestätigung, der Terminbuchung und gegebenenfalls ergänzend getroffenen individuellen Vereinbarungen.


3. Preise und Abrechnung

Gegenüber Verbrauchern werden sämtliche Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlich erbrachten Leistungsumfang auf Grundlage der bei Vertragsschluss bekannt gegebenen Arbeits-, Material-, Fahrt- und sonstigen Verrechnungssätze.

3.1 Stundenverrechnungssatz

Der derzeitige Stundenverrechnungssatz für einen Meister- bzw. Servicetechniker beträgt:

88,06 € brutto je Arbeitsstunde
(74,00 € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer).

Die Mindestberechnung je eingesetztem Servicetechniker beträgt eine Arbeitsstunde.

Nach Ablauf der ersten Arbeitsstunde erfolgt die Abrechnung in Einheiten von jeweils angefangenen 30 Minuten.

Abweichende oder künftig geänderte Preise werden dem Kunden vor Vertragsschluss bzw. vor Beauftragung mitgeteilt.

3.2 Anfahrtspauschale

Für die An- und Abfahrt wird zusätzlich eine entfernungsabhängige Anfahrtspauschale berechnet.

Derzeit gelten folgende Anfahrtszonen:

Zone 1: 34,51 € brutto
Zone 2: 46,41 € brutto
Zone 3: 58,31 € brutto
Zone 4: 70,21 € brutto

Die Zuordnung des jeweiligen Einsatzortes zur Anfahrtszone erfolgt anhand der von Rollladenservice Müller festgelegten PLZ- bzw. Gebietseinteilung.

Die für den jeweiligen Einsatzort geltende Anfahrtspauschale wird dem Kunden vor Vertragsschluss bzw. im Zusammenhang mit der Terminbuchung mitgeteilt oder zugänglich gemacht.

Für Einsatzorte außerhalb des regulären Einsatzgebietes erfolgt die Berechnung nach vorheriger Vereinbarung.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Anfahrtspauschale je Einsatz bzw. Einsatztag einmal berechnet.


4. Einsatzpauschale

Wird Rollladenservice Müller auf Wunsch des Kunden zu einem Einsatzort bestellt, um insbesondere

  • eine Anlage zu begutachten,

  • einen Fehler festzustellen oder einzugrenzen,

  • eine technische Prüfung durchzuführen,

  • den Reparaturbedarf festzustellen oder

  • eine technische Erstberatung vor Ort durchzuführen,

und wird im Rahmen dieses Einsatzes keine unmittelbar kostenpflichtige Reparatur- oder Montageleistung ausgeführt, wird für die erbrachte Begutachtung, Fehleranalyse bzw. Beratung eine

Einsatzpauschale von 59,50 € brutto

berechnet.

Die Einsatzpauschale von 59,50 € brutto wird zusätzlich zur jeweils geltenden Anfahrtspauschale berechnet.

Dies gilt insbesondere, wenn

  • der Kunde nach der Begutachtung von einer Reparatur Abstand nimmt,

  • zunächst ein Angebot erstellt werden soll,

  • benötigte Ersatzteile oder Materialien zunächst bestellt werden müssen,

  • die Reparatur aufgrund der vorgefundenen technischen Situation nicht unmittelbar durchgeführt werden kann oder

  • eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Wird im selben Einsatz unmittelbar eine kostenpflichtige Reparatur oder Montage durchgeführt, wird die Einsatzpauschale nicht zusätzlich berechnet. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach Arbeitszeit, Material und Anfahrt bzw. nach dem vereinbarten Festpreis.

Gesetzliche Gewährleistungs- und Nacherfüllungsansprüche bleiben unberührt. Bei einem berechtigten Gewährleistungs- oder Nacherfüllungseinsatz aufgrund einer vom Auftragnehmer zu vertretenden mangelhaften Leistung wird keine Einsatzpauschale berechnet.


5. Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge

Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, sind Angaben über voraussichtliche Reparatur-, Material- oder Montagekosten grundsätzlich unverbindliche Kostenschätzungen.

Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.

Ist die Erstellung eines Kostenvoranschlags mit einem besonderen Arbeitsaufwand verbunden, kann hierfür eine Vergütung vereinbart werden. Der Kunde wird vor Beauftragung über eine solche Vergütung informiert.

Ergibt sich während der Arbeiten, dass der erwartete Aufwand wesentlich überschritten werden dürfte oder zusätzliche, ursprünglich nicht erkennbare Arbeiten erforderlich sind, wird der Kunde hierüber informiert.

Weitergehende Arbeiten werden nur durchgeführt, soweit sie vom bestehenden Auftrag umfasst sind oder vom Kunden zusätzlich freigegeben wurden.

Der Kunde kann bei Auftragserteilung eine Kostenobergrenze festlegen. Ist erkennbar, dass diese überschritten werden muss, wird die weitere Vorgehensweise grundsätzlich mit dem Kunden abgestimmt.


6. Reparaturen und Fehlersuche

Bei Reparaturen kann insbesondere bei älteren, bereits veränderten oder technisch komplexen Anlagen eine Fehlersuche erforderlich sein.

Die für eine fachgerechte Fehlersuche erforderliche Arbeitszeit ist vergütungspflichtige Arbeitszeit.

Kann die Fehlerursache trotz fachgerechter Untersuchung nicht eindeutig festgestellt werden oder stellt sich heraus, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sind die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Leistungen sowie verwendete Materialien und die vereinbarte Anfahrt zu vergüten.

Dies gilt nicht, soweit der fehlende Reparaturerfolg auf einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.

Werden während der Arbeiten weitere Mängel, Defekte oder sicherheitsrelevante Umstände festgestellt, wird der Kunde hierüber informiert, soweit dies nach den Umständen möglich und erforderlich ist.


7. Material und Ersatzteile

Benötigte Ersatzteile, Materialien und sonstige Waren werden zusätzlich zur Arbeitsleistung berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil eines vereinbarten Festpreises sind.

Müssen Ersatzteile oder Materialien nach einer Fehleranalyse zunächst bestellt werden, kann hierfür ein weiterer Termin erforderlich werden.

Für diesen weiteren Termin kann erneut die für den Einsatzort geltende Anfahrtspauschale berechnet werden.

Eine erneute Einsatzpauschale für dieselbe bereits durchgeführte Fehlerdiagnose wird hierbei nicht berechnet, sofern keine erneute eigenständige Fehlersuche erforderlich ist.


8. Maßanfertigungen und Sonderbestellungen

Bei individuell nach Kundenmaß oder Kundenspezifikation angefertigten Produkten, insbesondere Rollläden, Rollladenpanzern, Raffstoren, Sonnenschutz- und Insektenschutzanlagen, gelten die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Maße, Farben, Ausführungen und technischen Spezifikationen.

Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Freigabe vorgelegte Maße und Spezifikationen vor der Produktionsfreigabe zu überprüfen.

Bei vom Auftragnehmer durchgeführtem Aufmaß bleibt dessen Verantwortung für die Richtigkeit des Aufmaßes unberührt.

Für nicht vorgefertigte Waren, deren Herstellung von einer individuellen Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers abhängig ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen.


9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der vereinbarte Einsatzort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die Arbeiten ohne vermeidbare Behinderungen durchgeführt werden können.

Der Kunde stellt die zur Durchführung erforderlichen Stromanschlüsse sowie einen sicheren Zugang zum Arbeitsbereich zur Verfügung, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.

Der Kunde hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Besonderheiten und Gefahren zu informieren, insbesondere über verdeckte Leitungen, bekannte Vorschäden, besondere bauliche Gegebenheiten oder Veränderungen, die zuvor durch Dritte vorgenommen wurden.

Entstehen aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Mitwirkungspflichten zusätzliche Aufwendungen, können diese nach den vereinbarten Verrechnungssätzen berechnet werden.


10. Termine und Terminabsagen

Vereinbarte Termine sind von beiden Vertragsparteien einzuhalten.

Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, soll er diesen möglichst frühzeitig absagen oder verschieben.

Kann ein bestätigter Einsatz aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, insbesondere weil zum vereinbarten Termin kein Zugang zum Einsatzort ermöglicht wird, kann Rollladenservice Müller Ersatz der tatsächlich entstandenen erforderlichen Aufwendungen und des nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schadens verlangen.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der freigewordenen Arbeitszeit werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.


11. Kündigung eines Werkvertrages

Für die Kündigung eines bereits geschlossenen Werkvertrages gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Kündigt der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung des Werkes, bestimmen sich die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers insbesondere nach § 648 BGB.

Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


12. Termine, Lieferzeiten und höhere Gewalt

Angegebene Liefer-, Montage- oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere Lieferverzögerungen von Herstellern oder Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Verkehrsbehinderungen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse oder sonstige Fälle höherer Gewalt, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzögerungen bleiben unberührt.


13. Abnahme

Soweit die erbrachte Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften abzunehmen ist, ist der Kunde verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk nach Fertigstellung abzunehmen.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme und eine etwaige Abnahmefiktion bleiben unberührt.

Gegenüber Verbrauchern tritt eine gesetzliche Abnahmefiktion nur unter den hierfür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen und nach einem erforderlichen Hinweis in Textform ein.


14. Zahlung

Rechnungen sind entsprechend der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Soweit keine besondere Zahlungsfrist angegeben wurde, richtet sich die Fälligkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei größeren Materialbestellungen, Maßanfertigungen oder umfangreicheren Aufträgen können angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart werden.

Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.


15. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der betreffenden Forderung Eigentum von Rollladenservice Müller, soweit dies rechtlich möglich ist.

Für Verbraucher gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.


16. Mängelrechte und Gewährleistung

Für Mängel der erbrachten Leistungen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften.

Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen, damit Rollladenservice Müller Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung erhält.

Gesetzliche Mängelrechte eines Verbrauchers werden allein durch eine verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen.

Bei einem berechtigten Mangel erhält Rollladenservice Müller Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Verändert oder repariert der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter die ausgeführte Leistung und entstehen hierdurch weitere Mängel oder wird hierdurch die Nacherfüllung erschwert, haftet Rollladenservice Müller nicht für die durch diese nachträgliche Veränderung verursachten Schäden.

Die gesetzlichen Rechte wegen eines ursprünglich vorhandenen Mangels bleiben unberührt.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


17. Haftung

Rollladenservice Müller haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • nach dem Produkthaftungsgesetz sowie

  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Rollladenservice Müller.


18. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Rollladenservice Müller bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt, gelten hinsichtlich eines möglichen Wertersatzes und des Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Online-Terminbuchungen wird ein entsprechendes ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers gesondert im Buchungsvorgang eingeholt.

Für ausdrücklich vom Verbraucher angeforderte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten können die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten.

Diese Ausnahme erstreckt sich nicht automatisch auf darüber hinausgehende Leistungen oder Waren.


19. Verbraucherschlichtung

Rollladenservice Müller ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten im Falle einer konkreten Streitigkeit bleiben unberührt.


20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Schwabach als Gerichtsstand vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


Rollladenservice Müller
Inhaber Stefan Müller
Rotdornweg 8a
91126 Schwabach
Telefon: +49 911 99 64 126
E-Mail: info@rollladenservice-mueller.de

Stand: August 2026